Alexander Dobrindt bei einer öffentlichen Veranstaltung, 2017.
Alexander DobrindtBundesminister des Innern ·

Cyberschutz und NIS-2 haben wir im Juli letzten Jahres im Kabinett beschlossen.

Worum es gehtPrüfbar ist, ob das Bundeskabinett im Juli 2025 den Entwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie beschloss.

Unser BefundBelegt

Der entscheidende Beleg

Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie beschlossen.

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Das gilt dabei: Nicht geprüft werden parlamentarische Änderungen, Inkrafttreten oder die Wirksamkeit der Cybersicherheitsmaßnahmen.

Originalaussage ansehen
Geprüft
12. September 2026
Aktualisiert
12. September 2026
Fassung
1
Die Originalaussage im Kontext
Cyberschutz und NIS-2 haben wir im Juli letzten Jahres im Kabinett beschlossen.
So haben wir geprüft · 1 Belege

Prüfmaßstab

Prüfbar ist, ob das Bundeskabinett im Juli 2025 den Entwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie beschloss.

Dobrindt bezog sich auf einen Kabinettsbeschluss zum NIS-2-Gesetzentwurf. Die Regierungspressekonferenz vom 30. Juli 2025 dokumentiert diesen Beschluss.

Dokumentierter Schritt

  1. 01Kabinettsbeschluss30. Juli 2025
  2. 02Aussage im Bundestag29. Januar 2026

Die Einordnung betrifft den Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf, nicht spätere Änderungen oder dessen Wirkung.

Grenzen der Einordnung

Nicht geprüft werden parlamentarische Änderungen, Inkrafttreten oder die Wirksamkeit der Cybersicherheitsmaßnahmen.

Auswahl, Fassung und Korrekturen

Erste veröffentlichte Prüfung aus dem dokumentierten Personenpanel der aktuellen Bundespolitik; ausgewählt wegen eines klar abgrenzbaren institutionellen Schritts.

Bewertungsfassung 1 · Methodik phase-0-pilot-v1 · aktualisiert am 12. September 2026.

Foto: H-stt · CC BY-SA 4.0 · Bildquelle · Lizenzbedingungen. Das Foto bleibt auch in Exporten unter dieser Lizenz; Urheberhinweise bei Weitergabe erhalten.

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