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Dobrindt kündigte die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte an – das Gesetz gilt bis Juli 2027.
Dobrindt sagte eine umgehende Aussetzung zu. Die Bundesregierung dokumentiert das Inkrafttreten am 24. Juli 2025 und eine Befristung bis 23. Juli 2027.
