Katherina Reiche beim Karlspreis-Europa-Forum in Aachen, 2026.
Katherina ReicheBundesministerin für Wirtschaft und Energie ·

Wir haben mit einem Investitionsbooster ein Angebot an die Unternehmen gemacht, zu investieren.

Worum es gehtPrüfbar ist, ob ein Gesetz zum steuerlichen Investitionssofortprogramm in Kraft trat.

Unser BefundBelegt

Der entscheidende Beleg

Das Gesetz wurde von Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet und ist seit 19. Juli in Kraft.

Bundesregierung: Beleg öffnen ↗

Das gilt dabei: Der Eintrag prüft nicht, ob der Investitionsanreiz Investitionen, Wachstum oder Beschäftigung tatsächlich verändert hat.

Originalaussage ansehen
Geprüft
12. September 2026
Aktualisiert
12. September 2026
Fassung
1
Die Originalaussage im Kontext
Wir haben mit einem Investitionsbooster ein Angebot an die Unternehmen gemacht, zu investieren.
So haben wir geprüft · 1 Belege

Prüfmaßstab

Prüfbar ist, ob ein Gesetz zum steuerlichen Investitionssofortprogramm in Kraft trat.

Die Ministerin erklärte, die Bundesregierung habe Unternehmen mit einem Investitionsbooster ein Angebot gemacht. Laut Bundesregierung trat das Investitionssofortprogramm am 19. Juli 2025 in Kraft.

  • Investitions-Sofortprogramm in Kraft

    Das Gesetz wurde von Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet und ist seit 19. Juli in Kraft.

    Bundesregierung · Absätze zum Inkrafttreten und zur degressiven Abschreibung

Dokumentierter Schritt

  1. 01Aussage25. Juni 2025
  2. 02Gesetz in Kraft19. Juli 2025

Die Einordnung betrifft das Bestehen des Gesetzes, nicht die wirtschaftliche Wirkung des Anreizes.

Grenzen der Einordnung

Der Eintrag prüft nicht, ob der Investitionsanreiz Investitionen, Wachstum oder Beschäftigung tatsächlich verändert hat.

Auswahl, Fassung und Korrekturen

Klare wirtschaftspolitische Aussage mit einem rechtlich dokumentierten Umsetzungsschritt.

Bewertungsfassung 1 · Methodik phase-0-pilot-v1 · aktualisiert am 12. September 2026.

Foto: Grunpfnul · CC BY-SA 4.0 · Bildquelle · Lizenzbedingungen. Das Foto bleibt auch in Exporten unter dieser Lizenz; Urheberhinweise bei Weitergabe erhalten.

Veröffentlichungskennung: 50600de8-eb13-49e2-b87f-779a8e3c4738

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