„Noch in diesem Jahr stellen wir unsere Modernisierungsagenda für die Bundesverwaltung vor und arbeiten an einer föderalen Modernisierungsagenda mit den Ländern.“
Worum es gehtPrüfbar ist, ob das Bundeskabinett 2025 eine Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung beschlossen hat.
Unser BefundBelegt
Der entscheidende Beleg
Das Kabinett hat nun eine Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung beschlossen.
Bundesregierung: Beleg öffnen ↗Das gilt dabei: Geprüft ist der Kabinettsbeschluss. Nicht geprüft werden Umsetzung, Einsparungen oder Wirkungen einzelner Maßnahmen.
- Geprüft
- 12. September 2026
- Aktualisiert
- 12. September 2026
- Fassung
- 1
Die Originalaussage im Kontext
„Noch in diesem Jahr stellen wir unsere Modernisierungsagenda für die Bundesverwaltung vor und arbeiten an einer föderalen Modernisierungsagenda mit den Ländern.“
So haben wir geprüft · 1 Belege
Prüfmaßstab
Prüfbar ist, ob das Bundeskabinett 2025 eine Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung beschlossen hat.
Die Ankündigung bezog sich auf die Vorlage einer Modernisierungsagenda für die Bundesverwaltung. Die Bundesregierung dokumentiert den Kabinettsbeschluss vom 2. Oktober 2025.
- Kabinett beschließt Modernisierungsagenda
Das Kabinett hat nun eine Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung beschlossen.
Bundesregierung · Absatz „Kabinett beschließt Modernisierungsagenda“.
Dokumentierter Schritt
- 01Aussage10. Juli 2025
- 02Kabinettsbeschluss2. Oktober 2025
Die Einordnung betrifft den dokumentierten Beschluss, nicht die Umsetzung oder Wirkung einzelner Maßnahmen.
Grenzen der Einordnung
Geprüft ist der Kabinettsbeschluss. Nicht geprüft werden Umsetzung, Einsparungen oder Wirkungen einzelner Maßnahmen.
Auswahl, Fassung und Korrekturen
Erste veröffentlichte Prüfung aus dem dokumentierten Personenpanel der aktuellen Bundespolitik; ausgewählt wegen eines klar abgrenzbaren institutionellen Schritts.
Bewertungsfassung 1 · Methodik phase-0-pilot-v1 · aktualisiert am 12. September 2026.
Foto: Leonhard Lenz · CC BY 4.0 · Bildquelle · Lizenzbedingungen. Das Foto bleibt auch in Exporten unter dieser Lizenz; Urheberhinweise bei Weitergabe erhalten.
Veröffentlichungskennung: 5eda5ac6-28dc-4cf0-9e0b-46605cb434a7
